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Augen auf, wenn’s kracht17.08.2023

Die 7 häufigsten Fehler nach einem Unfall

Kurz nicht aufgepasst und es kracht. Wer schon einmal in einen Unfall verwickelt war, weiß, dass im Nachgang viele Formalien anfallen, um den Schaden so schnell wie möglich reguliert zu bekommen. Dabei müssen Fahrer:innen allerdings einige Dinge beachten. ATU Experte Christopher Lang verrät, welche Fehler bei der Unfallabwicklung am häufigsten passieren.


1. Unfallstelle nicht absichern

Das Absichern der Unfallstelle ist unbedingt notwendig. „Sollten durch eine nicht ausreichend gesicherte Unfallstelle Nachfolgeunfälle mit Personenschaden passieren, droht ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung“, weiß Lang. Ein Warndreieck ist vorgeschrieben, um die Unfallstelle ordnungsgemäß abzusichern. Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte es 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 200 Meter vor der Unfallstelle platziert werden. Tipp: Beim Aufstellen Warnweste nicht vergessen!


2. Das Auto zu früh beiseite fahren

Fahren Unfallverursacher:innen das Auto nach einem Unfall zu schnell beiseite, kann sich die Beweissituation rasch zum Nachteil für den in den Unfall verwickelten Fahrer oder die Fahrerin verschieben. „Bevor man das Auto bewegt, sollte die Situation am besten mit Kreide markiert und zusätzlich mit Fotos oder einer Unfallskizze dokumentiert werden“, rät Christopher Lang.


3. Gegnerische Versicherung an Ort und Stelle informieren

Die gegnerische Versicherung interessiert sich vor allem dafür, den Kontakt mit dem oder der Geschädigten möglichst schnell herzustellen. Ihr Ziel ist es, den Schaden in einer Partnerwerkstatt der Versicherung beheben zu lassen. Zudem wollen sie aus Kostengründen Sachverständige sowie Rechtsanwälte aus der Angelegenheit heraushalten, was oft zum Nachteil des Geschädigten ist. „Hierbei werden schnell geltende Ansprüche vergessen. Um auf Nummer sicher zu gehen und alle Schadensersatzansprüche im Haftpflichtfall geltend machen zu können, sollten Fahrer:innen die Korrespondenz mit der Versicherung einem Experten überlassen“, klärt der ATU Fachmann auf.


4. Falsche Schadensmeldung abgeben

Geben Unfallverursacher:innen gegenüber der Versicherung falsche Schadensmeldungen ab, kann diese die Leistung verweigern oder kürzen. Ebenso kann die Versicherung einen Teil der Leistungen zurückfordern, die sie an die Versicherung des Geschädigten gezahlt hat.


5. Selbst mit der gegnerischen Versicherung verhandeln

Wer selbstständig mit der gegnerischen Versicherung verhandelt, läuft Gefahr, Ansprüche zu vergessen, die dem Geschädigten zustehen. „Im Falle eines unverschuldeten Unfalls empfiehlt sich, dass ein Anwalt die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung übernimmt“, fügt Christopher Lang an.


6. Nicht alle Daten aufnehmen

Nach einem Unfall sollten die Beteiligten alle relevanten Daten austauschen oder am besten die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuziehen. Fehlen benötigte Informationen, verzögert sich die Abwicklung. Als Faustregel gilt: Geld zahlt die Versicherung erst, wenn alle Daten vorliegen und die Haftung geklärt ist.


7. Ohne Rücksprache mit der Versicherung entscheiden

Wer schneller als die Versicherung handelt, läuft Gefahr, im Nachgang die teure Quittung zu bekommen. „Im Haftpflichtfall empfiehlt es sich, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, um den genauen Schadensumfang begutachten zu lassen und auf Grundlage des erstellten Schadensgutachtens die Reparaturfreigabe bei der Versicherung einzuholen“, sagt Lang.


8. Fehlerfreie Abwicklung durch TÜV-Kooperation

Um die Abwicklung eines Unfalls für den Endverbraucher noch einfacher zu gestalten, haben ATU und TÜV SÜD nun gemeinsam den ATU Schadenmanager ins Leben gerufen. Kund:innen können so die Abwicklung nach dem Unfall an ATU abgeben. Die Experten bei ATU übernehmen im Anschluss alle weiteren Handlungsschritte und koordinieren im Auftrag des Kunden beispielsweise Gutachten, Versicherungs- und Anwaltskorrespondenz sowie die Reparatur des Fahrzeugs. Im Falle eines Haftpflichtschadens entstehen für den Endverbraucher bei der Inanspruchnahme des Services keine Kosten.

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